Autokauf in Frankreich

21 note(s)

In Frankreich :

Der französische Fahrzeugschein heisst : „carte grise„. Der französische Verkäufer muss sie Ihnen zusammen mit der auf Ihren Namen lautenden Rechnung übergeben . Das Fahrzeug braucht nicht abgemeldet werden , im Gegensatz zu Italien, Spanien oder Luxemburg . Die « carte grise » muss aber durchgestrichen sein und vom Verkäufer Vorder-Rückseiteunterzeichnet werden. Auf der Rückseite müssen die Daten des neuen Eigentümers eintragen werden.

Überstellung :

In Frankreich gibt es kein Überstellungskennzeichen, der Verkäufer belässt die Nummerntafeln auf dem Fahrzeug , dadurch können Sie problemlos nach Deutschland einreisen.

Zögern Sie nicht unseren ServiceAuto Gutachten“ in Anspruch zu nehmen, es ist wichtig den Zustand des Fahrzeugs zu kennen, bevor Sie es kaufen !

Sie sollten auch auf unser ServiceKauf und Lieferung“ zurückgreifen ! Es ermöglicht Ihnen eine Lieferung an Ihre Wohnadresse oder an die Adresse Ihrer Wahl.

In Deutschland :

Sie müssen in der Zulassungsbehörde die üblichen Papiere vorlegen und dazu noch der französische Fahrzeugschein ‚Carte grise“, die Abmeldebescheinigung, und die COC Unterlagen (auch CoC, Certificate of Conformity, EG Übereinstimmungsbescheinigung) bei Fahrzeugen, die vor 2010 zugelassen sind.

Dabei kann ihnen unser Service Autoimport gerne helfen.

Fordern Sie einen Kostenvoranschlag für Ihren Autoimport an !